Schulanmeldung Grundschule Erlau
für das Schuljahr 2025/2026
Die Anmeldungen der Kinder zum Schulbesuch finden in der Woche
in der Grundschule Erlau statt.
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Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.
Bei getrenntlebenden Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, bitten wir das schriftliche Einverständnis des zweiten Elternteils zur Schulaufnahme in der Grundschule Erlau vorzulegen.
Um den Aufnahmevorgang zu unterstützen, veröffentlichen wir rechtzeitig auf unserer Schulhomepage die Formulare, die gern schon ausgefüllt mitgebracht werden können.
Für Rückfragen können Sie die Grundschule Erlau telefonisch unter 03727/3095 erreichen, täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Beginn der Schulpflicht (Sächsisches Schulgesetz § 27)
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, können ebenfalls von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind (das sechste Lebensjahr erst nach dem 30.09.2025 vollenden), können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Dokumente für die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026 (bitte herunterladen und ausfüllen)